Anmeldeverfahren
Hinweis zur Anmeldung
Bitte beachten Sie: Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung.
Sollten Sie keine Bestätigung erhalten haben (bitte auch Spam/Junk-Ordner kontrollieren), dann melden Sie sich bitte beim Sekretariat. Die definitive Zulassung zum Kurs wird Ihnen in einem separaten Mail bestätigt.
Folgende Unterlagen
müssen der Anmeldung in digitaler Form angefügt werden:
- Motivationsschreiben für die Kursteilnahme
- Kopie Personalausweis (ID oder Pass)
- Kopie Ausweis eidg. Berufsattest/EFZ oder Matura-/ Studienabschluss
- Portraitfoto (Bewerbungsfoto o.ä.)
- Nachweis der Praxiszeit bis zur Kursanmeldung (Eine Vorlage/Beispiel kann hier heruntergeladen werden).
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werde, wenn sie vorhanden sind:
- Schriftliche Bestätigung bzw. Nachweis bei Tätigkeit als Eigentümer/-in, Pächter/-in (z.B. Pachtvertrag oder Vorvertrag, schriftliche Zusicherung für Betriebsübernahme, Arbeitsvertrag als landw. Angestellte/r)
- Kantonales Betriebsdatenblatt vom eigenen oder gepachteten Betrieb oder vom Betrieb, der mittelfristig übernommen werden kann
Aufnahmebedingungen
- Mindestens 28 Jahre alt
- abgeschlossene Berufslehre EBA oder EFZ nach Artikel 38 Berufsbildungsgesetz (BBG) oder anerkannter Matura- oder Studienabschluss
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen zusätzlich folgende Nachweise erbracht werden:
- Erfüllung der erforderlichen landwirtschaftlichen Berufspraxis von 1 Jahr auf einem direktzahlungsberechtigten Betrieb
- Erfüllung der Kurspräsenz von 80%
Auswahlkriterien
- Bezug zur Landwirtschaft
- Betriebsübernahme
- Anmeldetermin
Durchführung/Teilnehmerzahl
Die Anzahl Ausbildungsplätze im Direktzahlungskurs ist auf maximal 40 Plätze pro Lehrgang beschränkt. Die Klassengrösse ist auf 20 Teilnehmende begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung beträgt 13.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse, Prüfungen und Lehrgänge. Für diesen Lehrgang und deren Prüfungen gilt zusätzlich das Reglement der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (siehe Prüfungsverfahren).