Absenzenwesen ab Schulstart 19.08.2024
Die vier Berufsfachschulen im Kanton Schwyz digitalisieren das Absenzenwesen. Neu können die Lernenden ihre Absenzen und Dispensationen im Lernendenportal vom Kanton SZ erfassen.
Die Berufsbildenden müssen die Absenzen neu im Berufsbildnerportal des Kanton SZ kontrollieren und gegebenenfalls mutieren.
Unser kurzes Erklärvideo hilft Ihnen, den neuen Prozess zu verstehen. Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung
info@bbzp.ch.
Voraussehbare Absenzen/Aufgebote
Grundbildung: Voraussehbare Absenzen müssen vor dem Termin als Absenz erfasst und begründet werden. Aufgebote (z.B. Marschbefehl) können beim Erfassen zur Absenz hochgeladen werden.
Brückenangebot: Für voraussehbare Absenzen gilt eine Frist von zwei Wochen im Voraus. Die Lernenden müssen ein schriftliches Dispensationsgesuch an die Klassenlehrperson einreichen, das zwingend von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden muss. Absenzen bis zu einem Tag können direkt von der Klassenlehrperson bewilligt werden, längere Abwesenheiten werden durch die Bereichsleitung genehmigt.
Activdispens
Nach einer Erkrankung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell wieder möglich. Auch mit einer leichten Verletzung können Lernende angepasst am Schulsportunterricht teilnehmen